Schenkungsteuerfreie Zuwendung


Schenkungsteuerfreie Zuwendung

Steuerpflichtig ist jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, „soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird“ (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 Erbschaftsteuergesetz/ErbStG). Für die Annahme einer freigebigen Zuwendung nach dieser Vorschrift muss Folgendes gegeben sein: Es muss ein wertmäßiger Gegenstand unentgeltlich zugewendet werden.


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