Neue Revisionsverfahren vor dem BFH
Seit der Neufassung des einkommensteuerlichen Reisekostenrechtes durch das „Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechtes” (v. 20.2.2013 BStBl. I 2013, 285) ist der Begriff der „ersten Tätigkeitsstätte“ gesetzlich festgelegt. Nach § 9 Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) gilt als solche erste Tätigkeitsstätte jede „ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens (§ 15 des Aktiengesetzes) oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, dem der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist“.