Vorabpauschale für Investmentfonds


Vorabpauschale für Investmentfonds

Seit 1.1.2018 gilt ein neues Investmentsteuergesetz. Zum Jahreswechsel 2019 wurde erstmalig eine wesentliche Neuerung aus dem Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG BGBl I 2016 S 1730) umgesetzt: die Abgeltungsteuer auf die sogenannte Vorabpauschale.


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