Fundsachen


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Adresse
Marktplatz 14
Lauterbach
Hessen

36341
Deutschland


Haben Sie in Lauterbach etwas gefunden oder verloren?

Fragen Sie Ihr Bürgerbüro !

Anzeigepflicht des Finders: Jede Fundsache, die mehr als zehn Euro wert ist, muss unverzüglich zum Lauterbacher Fundbüro gebracht werden.

Finderlohn:

Der Finder kann Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt 5% von dem Wert bis 500€, übersteigt der Wert 500€ erhält der Finder 25€ plus 3% des Wertes über 500€.

Eigentumserwerb des Finders:

Wird die Fundsache innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Fundanzeige nicht abgeholt, haben Sie als Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. In diesem Fall werden Sie benachrichtigt.

Haben Sie eine Sache oder Bargeld wahrscheinlich innerhalb einer Behörde verloren, setzen Sie sich bitte mit dieser Behörde in Verbindung.
Haben Sie etwas in einem öffentlichen Verkehrsmittel verloren, so fragen Sie bitte bei dem Verkehrsbetrieb nach.

Vermissen Sie ein Tier, so setzen Sie sich bitte mit dem Tierheim Lauterbach in Verbindung.

Falls Sie einen Schlüssel verloren haben, fragen Sie bitte im Fundbüro nach.

Kommende Veranstaltungen

<li>Keine Veranstaltungen an diesem Ort</li>


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